Andersdenk
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Wer keiner "Kirche" angehört oder aus selbiger "ausgetreten" ist, ist von der Zahlung des "Kirchenbeitrages" befreit, oder erlöst...
In Deutschland zahlt man ohne Konfessionszugehörigkeit natürlich und gesetzeskonform auch keine Kirchensteuer, aber der ohne Einwilligung getaufte Bürger ist als Mitglied einer Kirchengemeinschaft natürlich als Steuerpflichtiger auch zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet, wobei das Finanzamt die Steuer eintreibt, es sei denn, man tritt aus der Kirche aus.
http://www.kirchenaustritt.de/