Claus
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- Registriert
- 5. August 2005
- Beiträge
- 3.673
Mal eine Frage an alle die „Gutmenschen“, die jegliche Art von Folter und Gewalt ablehenen,
egal aus welchem Grund und gegen wen
(und die dafür plädieren, daß Geständnisse oder Aussagen, die mit diesen Mitteln erhalten werden dürfte man nicht verwenden):
ich will ja mal gar nicht den terrorismus strapazieren, auch nicht den gehabten Fall der Kindesentführung, bei dem die Justiz Täterschutz vor Opferschutz gestellt hat.
Ein Krimineller hat in einem Einkaufszentrum eine Bombe mit Zeitschalter versteckt, die dann hochgeht, wenn nicht seiner Erpressung nachgegeben wird.
Angenommen, ich bin ein Ermittlungsbeamter und kriege diesen täter zu fassen.
Wenn ich von ihm nicht ds Versteck der Bombe erfahre, wird es hunderte Opfer geben.
Also, ich prügele es aus ihm heraus, wohlwissend daß ich für meinen Einsatz zur Rettung von vielen Menschenleben bestraft werde.
Ich gebe meine Erkenntnis weiter um die bombe zu entschärfen.
Aber....diese Erkenntnis darf nicht verwendet werden. Die Bombe geht hoch.
Und, meint Ihr also, das hat so seine Richtigkeit?
fragt Claus
ps,
ich will nicht mit Euch streiten über Menschenwürde und dergleichen, hatten wir alles schon.
Einfach meine Frage:
entspricht es Eurer Überzeugung, daß die Leute sterben müssen, weil eine durch Prügel erhaltene Erkenntnis nicht verwendet werden darf?
Und da ich noch nie eine Umfrage gemacht habe, will ich das mal versuchen.
1.
Die Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden, lieber sollen die Menschen sterben
2.
Rettung von Menschenleben rechtfertigt die Verwendung der Erkenntnisse.
egal aus welchem Grund und gegen wen
(und die dafür plädieren, daß Geständnisse oder Aussagen, die mit diesen Mitteln erhalten werden dürfte man nicht verwenden):
ich will ja mal gar nicht den terrorismus strapazieren, auch nicht den gehabten Fall der Kindesentführung, bei dem die Justiz Täterschutz vor Opferschutz gestellt hat.
Ein Krimineller hat in einem Einkaufszentrum eine Bombe mit Zeitschalter versteckt, die dann hochgeht, wenn nicht seiner Erpressung nachgegeben wird.
Angenommen, ich bin ein Ermittlungsbeamter und kriege diesen täter zu fassen.
Wenn ich von ihm nicht ds Versteck der Bombe erfahre, wird es hunderte Opfer geben.
Also, ich prügele es aus ihm heraus, wohlwissend daß ich für meinen Einsatz zur Rettung von vielen Menschenleben bestraft werde.
Ich gebe meine Erkenntnis weiter um die bombe zu entschärfen.
Aber....diese Erkenntnis darf nicht verwendet werden. Die Bombe geht hoch.
Und, meint Ihr also, das hat so seine Richtigkeit?
fragt Claus
ps,
ich will nicht mit Euch streiten über Menschenwürde und dergleichen, hatten wir alles schon.
Einfach meine Frage:
entspricht es Eurer Überzeugung, daß die Leute sterben müssen, weil eine durch Prügel erhaltene Erkenntnis nicht verwendet werden darf?
Und da ich noch nie eine Umfrage gemacht habe, will ich das mal versuchen.
1.
Die Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden, lieber sollen die Menschen sterben
2.
Rettung von Menschenleben rechtfertigt die Verwendung der Erkenntnisse.