• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Russischem Segelschulschiff droht Pfändung

jjflash

Member
Registriert
25. Juli 2008
Beiträge
53
Das russische Segelschulschiff "Kruzenshtern" kann London nicht anlaufen, weil es dort anscheinend wegen einer Rechtsstreitigkeit Russlands mit einer jüdischen Bewegung mit dem Namen "Chabad" über jüdische Religionsbücher aufgrund eines amerikanischen Gerichtsbeschlusses gepfändet werden kann.

Hier der Artikel:
http://german.ruvr.ru/2012_07_06/80515024/
 
Werbung:
AW: Russischem Segelschulschiff droht Pfändung

Das russische Segelschulschiff "Kruzenshtern" kann London nicht anlaufen, weil es dort anscheinend wegen einer Rechtsstreitigkeit Russlands mit einer jüdischen Bewegung mit dem Namen "Chabad" über jüdische Religionsbücher aufgrund eines amerikanischen Gerichtsbeschlusses gepfändet werden kann.

Hier der Artikel:
http://german.ruvr.ru/2012_07_06/80515024/

Daß sich Russland völkerrechtswidrig Beutekunst aneignet ist nicht neu. Auch aus Deutschland haben die Russen eine Menge Kunstwerke und Altertümer gestohlen und weigern sich,diese an Deutschland zurück zu geben.
Leider hat die deutsche Regierung keinen Mut, Russland deswegen vor einem internationalem Gericht zu verklagen.
 
AW: Russischem Segelschulschiff droht Pfändung

Daß sich Russland völkerrechtswidrig Beutekunst aneignet ist nicht neu. Auch aus Deutschland haben die Russen eine Menge Kunstwerke und Altertümer gestohlen und weigern sich,diese an Deutschland zurück zu geben.
Leider hat die deutsche Regierung keinen Mut, Russland deswegen vor einem internationalem Gericht zu verklagen.
Diese Feststellung ist hinreichend sinnfrei. Kennst Du einen Fall, in dem der Sieger eines Krieges sich nicht an den Schätzen des Besiegten bedient hätte?
Als das 3. Deutsche Reich noch auf militärischen Siegesfüßen wandelte, waren die Herren Göring und Co. nicht minder fleissig, die okkupierten Territorien auszuplündern.
Ganz davon abgesehen, dass heute in deutschen Mussen einiges gezeigt wird, welches dessen Ursprungsländer auch gern als "Beutekunst" bezeichnen. Ich erinnere nur an die ägyptische Forderung nach Herausgabe der Büste der Nofrete.
Ist eben so eine Sache mit der Völkerrechtswidrigkeit.;)
 
AW: Russischem Segelschulschiff droht Pfändung

Das mit der Beutekunst verstehe ich ja, aber was hat die Pfändung des Segelschulschiffes damit zu tun? DAS ist das eigentlich Sinnfreie an dieser Sache.

Zur Info: Die Kruzenshtern ist 1926 als Padua für die Reederei Ferdinand Laeisz in Deutschland erbaut worden, stellte u. a. den Rekord für die Ausreise nach Australien auf und wurde auch in dem Film "Große Freiheit Nr. 7" mit Hans Albers eingesetzt, ging nach dem 2.Weltkrieg an die Sowjetunion als Reparationsleistung und tut dort ihren Dienst als Schulschiff für die Fischereiflotte.
Mit dieser jüdischen Gemeinde hat das Schiff aber wirklich nichts zu schaffen.

Wenn schon, dann hätte allenfalls die Reederei Ferdinand Laeisz einen Anspruch auf Rückgabe des Schiffes (obwohl das auch sehr unwahrscheinlich ist).
 
AW: Russischem Segelschulschiff droht Pfändung

Diese Feststellung ist hinreichend sinnfrei. Kennst Du einen Fall, in dem der Sieger eines Krieges sich nicht an den Schätzen des Besiegten bedient hätte?
Als das 3. Deutsche Reich noch auf militärischen Siegesfüßen wandelte, waren die Herren Göring und Co. nicht minder fleissig, die okkupierten Territorien auszuplündern.
Ganz davon abgesehen, dass heute in deutschen Mussen einiges gezeigt wird, welches dessen Ursprungsländer auch gern als "Beutekunst" bezeichnen. Ich erinnere nur an die ägyptische Forderung nach Herausgabe der Büste der Nofrete.
Ist eben so eine Sache mit der Völkerrechtswidrigkeit.;)

Das Völkerrecht ist in diesem Punkt eindeutig. Du stellst mit deiner Argumentation die Russen auf die selbe Stufe wie die Nazis. In diesem Punkt hast du allerdings damit recht.
Die Nofretesache ist eine völlig andere Baustelle, andere Zeit und andere Umstände. Auch gab es zu diesem Zeitpunkt das dafür zuständige Völkerrecht noch nicht.
 
AW: Russischem Segelschulschiff droht Pfändung

Das Völkerrecht ist in diesem Punkt eindeutig. Du stellst mit deiner Argumentation die Russen auf die selbe Stufe wie die Nazis. In diesem Punkt hast du allerdings damit recht.
Die Nofretesache ist eine völlig andere Baustelle, andere Zeit und andere Umstände. Auch gab es zu diesem Zeitpunkt das dafür zuständige Völkerrecht noch nicht.
Ob russisch-sowjetische Sieger, Wehrmachtstruppen, Briten oder die Entwendung des Quedlinburger Domschatzes als Beispiele durch amerikanische Siegertruppen, Dein "eindeutiges" Völkerrecht solltest Du dann auch als eindeutig akzeptieren.
Egal ob vor oder nach Gründung der Vereinten Nationen.
Und wenn Du aus diesem Völkerrecht Besitz- oder Herausgabeansprüche ableiten willst, dann gilt das auch für Kunstschätze, die z. B. Deutschland besitzt, aber dessen Eigentum sie nicht sind.
 
AW: Russischem Segelschulschiff droht Pfändung

Ob russisch-sowjetische Sieger, Wehrmachtstruppen, Briten oder die Entwendung des Quedlinburger Domschatzes als Beispiele durch amerikanische Siegertruppen, Dein "eindeutiges" Völkerrecht solltest Du dann auch als eindeutig akzeptieren.
Egal ob vor oder nach Gründung der Vereinten Nationen.
Und wenn Du aus diesem Völkerrecht Besitz- oder Herausgabeansprüche ableiten willst, dann gilt das auch für Kunstschätze, die z. B. Deutschland besitzt, aber dessen Eigentum sie nicht sind.

Gesetze gelten nie rückwirkend, ein Rechtsgrundsatz, der dir nicht bekannt scheint. Wir Deutschen hatten das Glück, daß nur Mitteldeutschland von den Russen besetzt wurde. Ihr Kunstraub war demgemäß regional begrenzt.
Soweit die Nazis sich Kunst aneigneten, wurde diese den Besitzern, meist enteignete jüdische Mitbürger, nach dem Krieg zurückgegeben.
 
AW: Russischem Segelschulschiff droht Pfändung

Gesetze gelten nie rückwirkend, ein Rechtsgrundsatz, der dir nicht bekannt scheint. Wir Deutschen hatten das Glück, daß nur Mitteldeutschland von den Russen besetzt wurde. Ihr Kunstraub war demgemäß regional begrenzt.
Soweit die Nazis sich Kunst aneigneten, wurde diese den Besitzern, meist enteignete jüdische Mitbürger, nach dem Krieg zurückgegeben.
Du kannst Dir sicher sein, dass ich weiß, wann Gesetze auch rückwirkend gelten können, vergl. dazu CREIFELDs Rechtswörterbuch, S. 1045, Stichwort: Rückwirkung von Gesetzen.
Völkerrecht ist im übrigen ein Komplex internationaler Rechtsnomen, die den eingangs geschilderten Fall nur am Rande, wenn überhaupt tangieren.
Nochmals: Nach dem Sieg im Zweiten Weltkrieg haben nicht nur die Russen in Ostdeutschland Kunstgeschätze an sich gebracht, die anderen Siegermächte handelten ebenso. Die Domschätze Halberstadt und Quedlinburg sind der Beweis dafür.
Dein Blick nach Westen ist offenbar schwer getrübt.
 
AW: Russischem Segelschulschiff droht Pfändung

Daß sich Russland völkerrechtswidrig Beutekunst aneignet ist nicht neu. Auch aus Deutschland haben die Russen eine Menge Kunstwerke und Altertümer gestohlen und weigern sich,diese an Deutschland zurück zu geben.

Wer trauert denn heute noch den Vergeltungswaffen oder Devotionalien wie etwa die Hitlerzähne aus dem dritten Reich nach...?
 
Werbung:
AW: Russischem Segelschulschiff droht Pfändung

Gesetze gelten nie rückwirkend, ein Rechtsgrundsatz, der dir nicht bekannt scheint. Wir Deutschen hatten das Glück, daß nur Mitteldeutschland von den Russen besetzt wurde. Ihr Kunstraub war demgemäß regional begrenzt.
Soweit die Nazis sich Kunst aneigneten, wurde diese den Besitzern, meist enteignete jüdische Mitbürger, nach dem Krieg zurückgegeben.

Nur eine Nebenfrage: wenn, wie Sie behaupten "Gesetze nie rückwirkend gelten", wie können dann alte Nazis nach heutigem Recht verurteilt werden ?

Perivisor
 
Zurück
Oben