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Offener Brief an den Kulturminister NRW.

sucher

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14. Februar 2003
Beiträge
157
Günter Rupp
////////weg 135
40000 Düsseldorf

Offener Brief:
An die allgemeine Verwaltungsaufsicht in der BRD. und den Kultusminister NRW.
Dr. M. Vesper Persönlich.
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Sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltungsaufsicht BRD.
Sehr geehrter Herr Kultusminister NRW... Persönlich

Einem selbstgeschriebenenm Brief. sind einem Legastheniker Rechtsschreibfehler Zwang. Ich warne jeden, auf meine Ernsthaftigkeit verzichten zu können.
Weil ich nicht Rechtschreiben, auch kein Recht haben kann.
Grob gesagt; finde ich es eine Unverschämtheit wenn's eng wird, einfach nicht mehr mit jemanden Kommunizieren zu wollen.
Eine Erfahrung die ich allgemeiner Amts- uns Ministertätigkeiten in NRW. permanent zur Kenntnis nehmen muss.
Seit 4.Dezember 2002 warte ich wieder mal auf Bescheid. zu dem Bescheid: (Abweisung der „Deutchen Künstlerhilfe“) wie auch zu meiner Nachfrage (per Email)Januar mir ist über die Gruppenleiterin, Frau „Frings“ bekannt, das die E-Mail als Eingangspost im Hause zur Diskussion gekommen ist.

Meine Naivität besteht immer noch darin, zu glauben, dass die Institutionen dieser unserer Gesellschaftsordnung, ihre Aufgaben freiwillig erfüllen. Insbesondere, in politischen Sonntagsreden, sich die Billigkeit darin erschöpft, Kunstschaffende Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Die den Kunstschaffendem, besser, als bisher, in die Lage versetzen, von der Kunst auch leben zu können.
Statt Hilfe, wird meinem Künstlerdasein auch noch die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Suche nach Öffentlichkeit unterlaufen. Besser gesagt, verwaltungspolitische Knüppel in die Beine geworfen.
Auch ich schüttele seit Jahren den Kopf darüber. Aber der Glaube, das es anders sein muss. versetzt mir keine Berge, sondern liefert mich nur weiter der Böswilligkeit machtgeiler Behörden aus, mit der Lizenz zu töten. Was ein Künstlerdasein eigentlich Lebendigkeit machen soll, da dann wäre; Art.5 Abs.3 GG. Und die daraus resultierende Gesetze.

Wodurch es keineswegs verboten ist, selbstgemalte Bilder in der Öffentlichkeit von Straßen und Märkte auszustellen und zu verkaufen, soweit Frau/Mann sich an die Regelung, Gewerbeschein und Sondernutzungsgenehmigung hält.
Der sophistische Haken ist aber nicht der Gewerbeschein, sonder das Anbieten von Waren und Leistungen in "Fußgängerzonen", durch einen Erlaubnisvorbehalt, verboten werden darf. über jedes Verhältnismäßige hinaus verboten werden darf.
Siehe richterliche Rechtsmanipulation Veröffentlicht in der juristischen Zeitschrift: „Gew-Archiv“ 1982/5/Seite 157-158
Damit haben in den 70er und 80er Jahren, Amts und Oberlandesrichter, nichts dagegen einzuwenden; dass Ungehorsame Kunstschaffende, die in einer Fußgängerzone Kunst vermitteln, und sich dabei auf die Kunstfreiheit berufen, exemplarisch und spezialpreventiv Ordnungswidrig gemacht werden.

Damals konnte ich nicht durchschauen. dass die konzertierte Phalanx, Verwaltung und Hilfsbereite Gerichtsbarkeit: Eine verwaltungspolitische Komponente, für die gesamt BRD, beinhaltet. In der Rechtswissenschaft längst darüber gestritten wird, Ob Straßenkünstler; wegen Art.5 Abs.3 GG. überhaupt unter einen behördlichen Erlaubnisvorbehalt geraten, und damit Ordnungswidrig gemacht werden dürfen?
Bis das rechtwissenschaftliche Pro, für die Straßenkunst, gesellschaftspolitisches Allgemeingut werden wird, werde ich erst mal demokratisch auf den Instanzenweg gezwungen, wo man mich mit exemplarischen und Spezialpräventiven Ordnungsstrafen, einseitig zur Ordnung erziehen will.
Die Gesetzesordnung gilt aber nicht in Richtung der Gesetzeshüter.
Jammer, Jammer!
Seite 2 Rupp-Kulturminister NRW.
Wenn es im Nachhinein auch kein Sieg war. Für mich, war es erst mal wichtig, dass das Oberverwaltungsgericht-Münster feststellt: "Dass einem Straßenkünstler, die Erlaubnis nicht über die Düsseldorfer- oder Kölner- oder sonst einer Kommunalen Straßenordnung Vorenthalten werden darf."
die Kunstfreiheitsgarantie, wiegt mehr als das Bedürfnis einer Kommunalbehörde, mit der straßenrechtichen Hausmacht Straßenkünstler zu verjagen.
Ich habe bei der Zustimmung, aber nicht mit der Machtgeilheit der Behörden gerechnet, die mir über Hauseigene "Philister" nachweisen, dass nicht die Düsseldorfer oder sonst eine Kommunale Straßenordnung der springende Punkt sei, der Straßenkunst die Erlaubnis verweigern zu dürfen. Sondern das Verbot der Straßenkunst in Fußgängerzonen, aus der Straßenordnung allgemein herleitet.
Weil offensichtlich vom allgemeinen Interesse, findet die straßenrechtliche Konstruktion, beim Bundesverwaltungsgericht-Berlin, auch volle Zustimmung, und mit einer politischen Weichenstellung, augenblichlich unangreifbar festgenagelt.
Begründung: Weil innerhalb der Verfassungsordnung das Straßenrecht einen gleichen Stellenwert besitzt, wie die Kunstfreiheit aus Art.5 abs.3 GG. kann es der Kunst auch nicht erlaubt sein, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
Beschluß: Bundesverwaltungsgericht 1980
Anmerkung: Wenn Frau/Mann für "Ort" einer Galerie oder Kunstausstellung anderen ORT’S definiert. dann ist die gesellschaftspolitiche Begründung aus einem Bundesverwaltungsgericht mehr, wie Verfassungsfeindlich, in jeder Art und Weise Schwachsinnig.
Wie das "Prof. Hufen" in einem Aufsatz für den "Deutschen Städtetag" feststellt.
Wie gesagt, um als naiver Mensch in den 70er und 80er Jahren Behördenpolitik zu begreifen, muss ich erst mal leiden. Also erhebe ich gemäß meinem Bürgerrecht, Verfassungsbeschwerde gegen das cesarenhafte Anmaßen der Bundesverwaltungsrichter, die Kunstfreiheit nicht mehr darf, was sie darf.
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In dem Karlsruher Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) wird "wem?" im (Klartext) mitgeteilt: Soweit es bei der Straßenrechtlichen Angelegenheit, lediglich darum geht, dass der Beschwerdeführer auf einem ausgesuchtem Platz, in einer Fußgängerzone keiner Behördengenehmigung bedarf, Bilder auszustellen und zu verkaufen, sind die Vordergerichte damit, bereits zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die Verfassungsrechtsprechung die Konfliktlösung in dem ("Mehisto-Urteil") aufgestellt hat. Damit erübrigt sich hier auch, auf den Schwachsinn der Bundesverwaltungrichter-Berlin weiter eingehen zu müssen: "Der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit an jeden Ort betätigen zu dürfen."
das ist, in jeder Hinsicht Schwachsinn.
Karlsruhe 1981
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weiter seite teil 2
 
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offener Brief 2ter Teil

Nach all dem juristichen Vorbehalt, mir die Selbsthilfe Straßenkunst, zur Verbesserung meiner Lebenssituation, streiig und madig zu machen, war es ein erhebendes Gefühl, zu begreifen, dass ich die Erlaubnisfreiheit der Straßenkunst, ohne es zu wissen, über das ("Oberverwaltungsgericht-Münster") längst in der Tasche habe. Am meisten befriedigt mich der Rüffel, an die Adresse der Bundesverwaltungsrichter-Berlin. Von wegen Der Kunst nicht ohne Straßenerlaubnis, erlaubt werden muss, sich betätigen zu dürfen.

Da Meint; Das straßenverkehrsrechtliche Fachgremium des ehem. Verkehrsministers Clement) der Petitionsausschuss für das Land NRW, die Gewerkschaft Kunst und viele andere, die sich von Amtswegen für die Sicherung der Kunstfreiheit beschäftigen:
Nee, Rupp. Da gibt es nichts zu freuen, die Verfassungsrechtliche Zustimmung träumste dir nur, Die Weisung in der Entscheidung (-1-BvR-183-81-)haste in den falschen Hals bekommen.
Allgemeiner Rechtssystematik gilt immer noch, Bundesverwaltungsgericht siegt über Vorderverwaltungsgericht. damit wurde und bleibt der Beschluss, aufgehoben, Straßenkünstler keine Kommunal, Straßenrechtliche Erlaubnis (für die Straßenkunst) benötigen.

Seite 3 Rupp-Kulturminister NRW.
Schadensfreude: Über den Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) den Behörden eine Erlaubniserteilung aufgezwungen werde, stimmt schon überhaupt nicht. In dem Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) wird mit aller Deutlichkeit und im Ergebnis zutreffend hervorgehoben: Die Kunstfreiheitsgarantie der Straßenkunst, nicht zu jeder Zeit, an jeden Ort in jeder Art und weise gewährt werden muss. Und der Behörde generell Erlaubt ist, eine Straßennutzung, Erlaubnis oder Genehmigungspflichtig machen zu dürfen.
Also schleich dich, deine Unbelehrbarkeit nervt langsam.
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Soweit ich als Nichtjurist, darauf aufmerksam mache, Was höchstrichterlicher Prüfung, gemeint ist; In dem höchstrichterlichen Prüfbescheid deutlich erklärt wird: Was vor einer Feuerwehrausfahrt oder mitten einer Straßenkreuzung erlaubnispflichtig gemacht werden darf, aber nicht mehr auf den Kommunikativen Allgemeingebrauch der Fußgängerzone zutrifft. Und die Zustimmung; dass die Kunstfreiheitsgarantie nicht schrankenlos gewährt ist, nicht gleich heißt; das verfassungsrechtlicher Weisung; die Kunstfreiheitsgarantie nicht mehr erlaubt werden muss. Diese Erklärung lässt die obere Verwaltung, in Köln, Düsseldorf und andernorts Gleichgültig.
Da will sich Behörde nicht von einem Erklärten Doofmann des Besseren belehren lassen.
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OK. Du spinnerte Rupp. „Du“ liest den Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-)nach deinem Verständnis und unsere Hauseigene Rechtsgelehrten aus Sicht der Verwaltungspolitik eben Anders. Da das Studierte Wissen unserer Leute mehr wiegt, als dein naives Vermuten, diskutieren wir auch nicht mehr mit dir, darüber.
Für eine Sachnotwendige Diskusission, bekomme ich auch keine, Engagierte Rechtanwälte motiviert. Über einem Armenschein sind sogenannte Wald und Wiesenanwälte, auch die bei der Gewerkschaft Kunst, überfordert. Mann erkennt einfach nicht das man sich mit einem engagiertem Einlassen, auf die Straßenkunst, genau so einsetzen muss, als für die Kunstfreiheit aller anderen Kolleginnen und Kollegen. Straßenkunst ist eine Kunstausübung wie jede Andere auch und keine Pfuikunst für Bettler.
Worin soll da ein Unterschied sein, ob ich als eingetragener Verein: Bundesverband-Bildender Künstler jetzt Subventitionen aus dem Stadt- und Staatshaushalt Erbettle um damit Kunst zu fördern. Oder das selbe als Straßenkünstler mache, meine Kunst zu fördern. Mit dem Bettel Farben, Pinsel, Leinwand und Werkstatt
Kapiert?
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Leider nicht! sagt der Justitar des BBK. (Herr Pfennig) Und empfiehlt den Ortsverband Köln mich aus dem Verein für den Kunstschutz; BBK.Köln rauszuschmeißen.
Begründung: Mein ziviler Ungehorsam, auf Kunstfreiheit für die Straßenkunst zu beharren, wo die Behörden- und Gerichte bis hin zum Verfassungsgericht, längst entschieden haben, die Kunstfreiheitsgarantie nicht an jeden Ort gewährt werden muss, nicht zu jeder Zeit, in jeder Art und Weise für die Straßenkunst gilt, sei nervig. Damit werde letztlich nur die Kunstfreiheit der Kolleginnen und Kollegen in Gefahr gebracht, geschädigt und gemindert. Also soll er dahin verschwinden, wo er hergekommen ist, in seine Naivität.

Jetzt steh ich isoliert da, ich habe Rechte, die auch höchstrichterlich bestätigt wurden, aber niemand ist bereit, das auch anzuerkennen. gesellschaftspolitisch zu aktzeptieren.
mit Hände und Füßen wehrt sich Das Fachgremium des ehem. Verkehrsministers(Clement) der Petitionsausschuss für das Land NRW, die Gewerkschaft Kunst und viele andere, die sich von Amtswegen für die Sicherung der Kunstfreiheit beschäftigen, annehmen zu müssen, das die Extrawurst Freiheit auch den Straßenkünstler gilt.

Erst jetzt wird mir Bewußt, dass der Vorbehalt aus einer gemeingefährlichen Gleichgültigkeit, einer konzertierten Gewalt entspringt, gegen das Mobbing,
Seite 4 Rupp-Kulturminister NRW.
öffentlicher Gewalt, bekomme ich keine Beschwerde mehr in das Gehör machtgeiler Behörden. Der Rupp ist sowieso ein Spinner, ist das einhellige Urteil. Womit sich Behörde gegenseitig zur demokratischen Untätigkeit verpflichten.

Wo wir für die Sache Straßenkunst in den 70er Jahren nur zu Dritt waren, und alle drei, ein Silhouettenschneider, ein Pflastermaler und ich als Verkäufer selbstgemalter Bilder die Rechtsliteratur erweitert haben.
Ist die Gerichtsbarkeit erst jetzt bereit, der neuen Generation Straßenkünstler die Kunstfreiheit zu aktzeptieren.
Damit ist dass Bundesverwaltungsgericht gezwungen die Unheilvolle Weichenstellung von 1981 zurückzunehmen: Um festzustellen, dass Straßenkünstler keineswegs mit einem straßenrechtlichen Erlaubnisvorbehalt aus der Fußgängerzonen verdrängt werden dürfen.
Da klingt mir der neue Slogan wie Hohn.
On the road again !
THE KÖLNER STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG
Die Stadt Köln begrüßt die ortsansässige und international reisende Zunft der Straßenkünstler/innen. Wir wissen Ihre Anwesenheit als Attraktion für die Stadt zu schätzen. Unter Mitwirkung erfahrener Straßenkünstler/innen und Vertretern der anliegenden Geschäftsleute haben wir sinnvolle Regelungen getroffen, die uns allen dienen sollen. Jedes Regelwerk offenbart seine Schwächen erst in der täglichen Praxis, deshalb nimmt das Kulturamt ihre schriftlichen Verbesserungsvorschlägen zur Weiterentwicklung gerne entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Kulturamt der Stadt Köln

weiter letzter Teil 3
 
Zuletzt bearbeitet:
aoffener brief letztteil

Eine feine Sache, vor allem eine befriedigende, dass ich im Prinzip immer recht hatte, damit kann ich mir in der Stadt Düsseldorf aber nichts kaufen, Die Düsseldorfer halten einen Vorbehalt, gegen die Straßenkunst, immer noch für Rechtsgültig.
Begründung: uns ist es scheißegal, wie die Kölner die Angelegenheit handhaben, wir haben in Düsseldorf unsere eigene Straßenordnung, und da läuft, ohne Gewerbeschein auch keine Straßenkunsterlaubnis. Wohl wissend, dass die Kölner Behörde mir den Gewerbeschein bereits abgenommen haben um mir generell. wie jetzt in Düsseldorf, keine Erlaubnis erteilen zu müssen, weil ich keinen Gewerbeschein mehr habe.
Kapiert?
Wie jetzt in Düsseldorf, keine Straßennutzung genehmigen zu müssen, weil ich keinen Gewerbeschein mehr habe. Den die Behörde mir mit der Begründung abgenommen hat: Ich Unmündig wäre einen Gewerbeschein führen zu dürfen.
Ich erspare mir, die Demütigungen eines weiteren Beschwerdegang, der Regierungspräsident von Köln voll damit einverstanden erklärt Behörde einem Spinbner den Gewerbeschein wegnimmt um keine Erlaubnis für die Straßenkunst erteilen zu müssen.
Es hat wieder viel Gerichtsbarkeit gedauert. Das Oberverwaltungsgericht-Münster sechs Jahre später, bescheinigt: das Straßenkünstler. Für die Erlaubnisfreie Straßenkunst in den Fussgängerzonen auch keinen Gewerbeschein benötigen.
auch diese Gerichtsweisung bringt nichts.
Bei den „Behörden als Feindbild Nummer Eins, auf Querulant abgewürdigt.
Ist die Düsseldorfer Behörde lediglich bereit zu erklären.
Ok. Ok! Du brauchst keinen Gewerbeschein, aber immer noch unsere Zustimmung Straßenkunst zu dürfen, und dürfen bekommste von uns nicht!
Nach (§40 VwGO) können wir kommunalpolitisch eine Erlaubnis erteilen, müssen aber nicht!
Damit haben Fertig, schleich dich!
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Durch den allgemeinen Vorbehalt verarmt. brauche ich Hilfe, um generell wieder auf die Beine zu kommen, Bilder malen zu können, um sie meiner Art, nunmehr in den Fußgängerzonen oder anderen "ORT’S" erlaubnisfrei vermitteln und verkaufen zu können.
Da bist aber falsch gewickelt, uns ein schlechtes Gewissen machen zu wollen, Wir haben zwar ein Programm zur Förderung, unschuldig verarmte Künstler, auch
Seite 5 Rupp-Kulturminister NRW.
verbilligte Werkräume für Bildermaler. Aber wie sie wissen schön demokratisch, die Reihe nach, da stehen schließlich noch 300 andere in der Warteschleife.
Auf meine Frage wieso seit Antragstellung 1981 von den 300 Damals, im jetzt 1999 kein einziger Wartender in der Warteschleife vorgerückt wurde, läßt der Oberbürgermeister und der Kulturdezernent der Stadt Düsseldorf unbeantwortet. Zuletzt kommuniziert Kulturbehörde nicht mehr mit mir, Ich werde wieder mal zur Un/Person gemacht.
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Ich aber meine, dass mir durch das konzertierte Berufsverbot, durch öffentliche Gewalt, nicht nur ein Immaterieller, sondern auch ein materieller Schaden entstanden ist, Alles im Allem kann man den exemplarischen und spezialpräventiven Vorbehalt, gegen mich eindeutig als Berufsverbot bezeichnen.
Nachdem sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf, wieder 2 Jahre Zeit genommen hat, über den Gedankengang zu befinden.
Meint das Verwaltungsgericht-Düsseldorf: "...Dass das Inoffizielle Berufsverbot. Im Jahr 2000 keine Sau mehr interessieren muss. Erst eine zukünftige Erlaubnisverweigerungen, könne unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsschädigung begutachtet werden.
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nach einem jahrzehnte langen Grabenkrieg, bin ich Fix und Foxi, noch irgendwas von Richter für Gerechtigkeit erwarten zu dürfen. obwohl ich über eine Zivilklage Aussicht auf Erfolg hätte. eine Schadensfeststellung durchzukämpfen.
Finde ich über das Armenrecht wieder mal keinen Rechtsanwalt. Zu kompliziert; winkt man ab. So funktioniert "Unrechten" eben Besser, weil der Bürger zu Arm ist Recht zu bekommen. Oder?
Eine Chance hab ich noch. ( Die Deutsche Künstlerhilfe) für unschuldig verarmte Künstler. Sinn und Zweck ( Der Deutche Künstlerhilfe) wird von einem Kulturminister NRW. Verwaltet
Die Verwaltungsfachfrau der "Deutschen Künstlerhilfe" eine Frau: „Krings“ im Hause des Kulturminister NRW. teilt mir also mit:
"Nach eigenen Angaben bekommen Sie, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wer Sozialhilfe vom Staat bekommt ist nicht arm, und besser dran, als jeder andere Künstler, der für seine Kunst einer Brotarbeit nachgehen muß. Künstlerhilfe im Sinne " Der Deutschen Künstlerhilfe" werde so oder so (nur) an Künstler vergeben. Die bereits bedeutendes für die Kunst geleistet haben, und dann erst arm oder krank geworden sind.
Mit freundlichen Grüßen,
und Auftrag des Kultusministers.
Die Gruppenleiterin der „Deutschen Künstlerhilfe“ Frau Krings.
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Mein Gott. wie ich diese Arrogante Person hasse!
Gleich dem bekloppten (Justitar Pfennig) von der Gewerkschaft Kunst.
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Grübel, grübel!?
Wie zum Teufel, kann jemand bei einer permanenten Berufsbehinderung, in die Kunstlandschaft dieser unsere Gesellschaftsordnung, Kunst von Bedeutung bringen? Ich bin wieder mal Sprachlos.
Die permanente Demütigung, durch verdeckte und subtile Hänseleien geht mehr und mehr auf die Psyche. Warum ich Tatsache nicht schon in die Psychiatrie gelandet bin, ist die unsagbare Wut. über meine Ohnmacht. ich geradezu verpflichtet werde, wie ein Besessener, auf den politischen Unsinn, der Behörden, nicht nur der Straßenkunst wegen, Hinweisen zu müssen.
Die Formel: "...nur Künstler die bereits etwas bedeutendes geleistet haben, bedeutet mir, dass unschuldig in Not geratene Kunstschaffende, generell so wenig, recht auf „Künstlerhilfe“ haben, wie auf die Kunstfreiheitsgarantie allgemeiner selbsthilfe?
Mein Gott! wohin mit all meinem Frust, den ein Normalbürger nicht mehr versteht, noch nachvollziehen kann?
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Was ich fragen will? Wie komme ich da wieder raus? Ohne Hilfe dritter, als Fürsprecher, geht gar nichts. Und durch die erzwungene Verarmung bin ich auch für keinen Kredit mehr solvent, um mir einem Werkraum mit Wohngelegenheit selbst
Seite 6 Rupp-Kulturminister NRW.
helfen zu können.
Die Summe allem Bettelns, Wäre eine subventionierte Werkstatt.
Wieso ist es einem Kulturminister NRW. erlaubt. Offentliche Gelder, die in spezialität, so oder so, für unschuldig verarmte Kunstmaler gedacht ist:
in einem Geheimgremium verteilen zu dürfen. Wer kontrolliert dann die Transparenz, wer von Fünf, Vier für eine nicht Gewährung gestimmt haben?
Die plumpe Behauptung der Gruppenleiterin „Frau Krings“ werde ich nicht akzeptieren, nur Künstler, Anspruch auf Künstlerhilfe haben, die für die Kunst bereits was geleistet haben, ist genau so Hirnrissig; Straßenkünstler die nichts Bedeutendes für die Kunst vollbringen. keinen Anspruch auf Kunstfreiheit haben.
Spät aber nicht zu spät, wäre ich sicher noch in der Lage , mit meiner Werkerfahrung bedeutende Kunst für diese unsere Gesellschaftsordnung zu schaffen, wenn man es dann Behördenabhängig zuliese. Um nicht ganz in Resignation zu versinken.
Grüße ich jeden, der mir mit einer Idee helfen wollen kann.

Mit freundlichen Gruss
G. Rupp
 
an Ruhdi den nichtdenker!

muss das jetzt ein Minister hier lesen?
reicht nicht die ditaktik. Trottel in der BRD. mehr auf ihre Demokratie achten müssen, um nicht von den Macher über den Tichgezogen zu werden.wenn es um Freiheitsrechte geht.
Kapiert?
oder würdes du deine Freiheitsrecht. (welche immer das für welche sind) gerne einer neuen Diktatur übergeben?
 
Denken oder Nichtdenken

Original geschrieben von sucher
Muss das jetzt ein Minister hier lesen? Reicht nicht die diDaktik. Trottel in der BRD. mehr auf ihre Demokratie achten müssen, um nicht von den Macher über den Tisch gezogen zu werden, wenn es um Freiheitsrechte geht. Kapiert? Oder würdest du deine Freiheitsrechte. (welche immer das für welche sind) gerne einer neuen Diktatur übergeben?
Ich glaube, das ist genau das Problem: man kann sich in etwas hineinsteigern und aufreiben - oder gelassener an die Dinge rangehen. (Muß doch ein Kölner wissen:rolleyes: )

Das mit dem Minister war auch eher rhetorisch gemeint. Die Öffentlichkeit schaffst Du nur in einem Künster-Netzwerk. So wie die MailArt Szene, die sich gegenseitig Öffentlichkeit schafft in der ganzen Welt.

Sucher: ob alte oder neue Diktatur... unsere Freiheit ist immer eingeschränkt. Solange wir alleine kämpfen wollen, verbittern wir irgendwann und versinken in Selbstmitleid. Das wünsche ich Dir nicht.

Herzliche Grüsse vom Rudhi aus Köln
 
Mensch Ruhdi, wäre doch Klasse wenn eine ...

Mensch Ruhdi, wäre doch Klasse wenn eine ...
Was immer Szene helfen würde.
Wie ein Stein ins Wasser geworfen seine Kreise zieht, ziehe auch ich meine Kreise.

-----Ursprüngliche Nachricht und Auftrag der Stadtverwaltung Düsseldorf-----
Von: Karl-Josef Eisel 22. Mai 2003 17:05
An: kunstmaler@gmx.de
Betreff: konkretisierung.

Was ist ein Ombudsmann?
Er informiert über Wichtiges, Neues, Interessantes.
Er vermittelt zwischen Konsumenten und Unternehmen, zwischen Bürgern und Behörden.
Er leitet Hilfesuchende an kompetente Stellen weiter.
Er berichtet über Kurioses, Unglaubliches und Haarsträubendes, zeigt Probleme und Ungerechtigkeiten auf.
Er spürt Lücken im Gesetz und im sozialen Netz auf und hilft diese zu stopfen.
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fürwahr eine ehrenvolle Aufgabenstellung. Da freut sich doch der unbedarfte Bürger!
Wie aber konkretisiert ein Ombudsmann, der im Dienst und Lohn eines Oberbürgermeister Düsseldorf wirkt, Bürger zu Ihrem Recht kommen?
Der einzelne, Kurioses, Unglaubliches und Haarsträubende Ungerechtigkeiten aus der Stadtverwaltung aufzeigt?
Ombudsmann sich hinter der Weisheit versteckt; nichts sehen, nichts, hören, nichts sagen. Ein Karl-Josef Eisel als Ombudsmann der Landeshauptstadt Düsseldorf, dann schreibt: bezüglich Ihrer sehr umfangreichen @mail, die verschiedene Bereiche tangiert, bitte ich Sie, Ihr aktuelles Anliegen zu konkretisieren, da eine weitergehende Bearbeitung ansonsten nicht sichergestellt werden kann. Ferner bitte ich Sie, sich auf das Wesentliche zu beschränken und davon abzusehen, inhaltsgleiche @mail an eine Vielzahl von Mitarbeitern zu versenden, da hierdurch unnötigerweise Arbeitskapazitäten gebunden werden.
Ich danke für Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag.....
In wessen Auftrag ein Herr K.J. Eisel seinen Schwachsinn losgelassen hat, wird nicht mehr näher erwähnt.
Aber immerhin; alle Macht dem K.J. Eisel
Das Ordnungsamt, das Kulturamt, und Sozialamt der Stadt Düsseldorf überhaupt nicht daran interessiert sind, mich aus der Kuriosität eines jahrelangen Berufsverbot zu Rehabilitieren.
sich Heute niemand mehr für Ur- und Verusacher der Papierberge in den Akten interessiert. Ich setze mich gerne mit K.J. Eisel zusammen, um den juristischen Backrund zu diskutieren.
Aber verschonen „Er“ mich mit dem Scheiß, mir vorzuschreiben zu wollen. wie ich mich, zu beschweren habe?
Wodurch die Beste aller Entschuldigungen bereits vorprogrammiert wird: Ein Ombudsmann greift "NICHT" in Streitigkeiten ein und ist deshalb auch keine anwaltliche Vertretung, wenn „Er“ Hilfesuchende an kompetente Stellen der Stadtverwaltung Düsseldorf weiterleitet. Um den Bock wieder zum Gärtner zu machen, wenn ich Kurioses, Unglaubliches und Haarsträubende Probleme und Ungerechtigkeiten Aus deren Kompetenz und Zuständigkeit für die Stadtverwaltung aufzeige?
Das Ordnungsamt Düsseldorf, in einer konzertierten Aktion, über jedes Verhältnismäßige hinaus, Straßenkunst aus den Fußgängerzonen verjagt.
Als Gipfel aller Frechheit, mir auch noch mein Obsiegen beim Verfassungsgericht abwertet. um zu behaupten: In der Entscheidung ("-1-BvR-183-81-") hätte die Prüfungskommission beim Verfassungsgericht zugestimmt; das Straßenkunst zu jeder Zeit, in jeder Art und Weise aus den Fußgängerzonen verjagt werden darf.
Siehe dicke Akte Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf.
Da Straßenkünstler als Kunstmacher, selten und unter ordnugspolitischen Maßnahmem gar nicht von der Kunst leben können. Zahlt die Stadt Düsseldorf (zum Ausgleich, des Straßenkunstverbots) lieber Sozialhilfe. Aus der Erbärmlichkeit, formal richtig, Sozialamt dann aber keine Werkstatt oder Materialien zum Bildermalen mehr bezahlen muß.
Wir sind nur für ihren Lebenunterhalt zuständig aber nicht für ihr Kunstschaffen.
Also nimmt mich das Kulturamt der Stadt Düsseldorf zuständigkeithalber, in eine Warteliste auf, über die, Unschuldig in Not geradene Kunstschaffende. die auf dem freien Immobilienmarkt, durch Künstlerarmut keine Werkräume mehr bezahlen können, geholfen werden soll.
Damit daß Selbstverständnis nicht selbsverständlich wird, setzt man die kulturpoltische Hilfsbereitschaft, an eine Stelle, die ganz weit weg einer Erfüllungspflicht liegt. Das heißt; arme Künstler werden bei der Düsseldorfer Kulturbehörde auf eine angeblich demokratisch geführten Warteliste geführt, wo bereits 300 Hilfesuchende Künstler auf Stadtbezahlte Künstlerhilfe warten.
Bei der demokratischen Verarsche, ist es dann auch geblieben, wann immer ich in den 30 Jahren nachgefragt habe, warten immer noch "-300-" Arme Kunstschaffende auf der Warteliste des Kulturamts der Stadt-Düsseldorf.
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Die formalen Ausreden sind, bereits die Lücken im sozialen Netz Kunstschaffender, die so oder so niemand stopfen kann und will.
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Denn Hohn, können sie sich als Ombudsmann sparen: „wenn besagter Prüfbescheid
(-1-BvR-183-81-)Pro Straßenkunst ausgefallen war und ist, Warum hat dann kein Politiker im Landtag NRW. der Stadt Düsseldorf. Bzw. kein Verkehrsminister für NRW. und keine Gewerkschaft Kunst den höchstrichterlichen Bescheid in diesem Sinne lesen können wollen?
Genau hier setzt meine Dauerbeschwerde an.
Das Problem war -1981-, wer Interpretiert jetzt das Hochdeutsch in dem Prüfbescheid; ("-1-BvR-183-81-")?
Das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf, der ehemalige Verkehrsminister NRW Clement, der Petitionsausschuss und zuletzt die Kollegen und Kolleginnen in der Gewerkschaft Kunst, den Bescheid einzig im Sinne der Verwaltungsjuristen sehen und verstehen wollen.
Mein denken und Fühlen zu den Dingen zählt nicht: Weil mit dem Hochdeutsch der Prüfungsrichter in Karlsruhe, auch nichts anders festgestellt werde: Dass die Kunstfreiheit für Straßenkünstler nicht gewährt werden muss. Und Straßenkunst von den Behörden generell erlaubnispflichtig gemacht werden darf. Wenn es dann Rechtspolitischer Maßnahmen keine Erlaubnis gibt, dann hat Straßenkunstler eben Pech gehabt.
Meine Wut und Ohnmacht ist unbeschreiblich, wie aber gegen eine geballte Verwaltungspolitik protestieren, wenn jeder auf jeden Zuständigkeit zeigt, und nunmehr es keiner gewesen sein will, der Zugestimmt hat, dass Straßenkunst verjagt werden darf.
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Straßenkunst ist doch Gut, zur Belebung der Innenstadt, wir verstehen nicht wer sie da Vertreiben Wollte!?
So hat es dann von –1981- bis –1997- gedauert. die bescheuerte Weichenstellung: auf Basis des Wahrheitsgehalt in dem Bescheid ("-1-BvR-183-81-") vom Bundesverwaltungsgericht korrigiert werden musste.
Und jetzt darf Straßenkünstler also doch;, nachdem er sich zwanzig Jahre umsonst darum bemüht hat, Kunst auf der Straße vermitteln zu wollen.
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Und die Presse fragt in einem Randnotiz: " und Warum musste Düsseldorfer Straßenkünstler, jetzt 20 Jahre lang, Disziplinarische Ordnungsstrafen Zahlen?"
Und wenn schon!
Ob ihnen durch das indirekte Berufsverbot, ein Schaden entstanden ist, muß jetzt kein Arsch mehr Interessieren. Meint wieder mal eine Verwaltungsfreundliche Richterin ( Regina Ernst ) beim Verwaltungsgericht Düsseldorf,
Sie dürfen jetzt, ungestört behördlicher Vorbehalte Straßenkunst vermitteln,
damit ist die Sache gegessen. Erst wenn die Erlaubnis auch in Zukunft verweigert wird, können wir uns ja mal über Schaden unterhalten.
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Was ich aus dem Konglomerat allgemeiner Entwürdigung, konkretisieren möchte. Wäre im konkreten Fall die Erklärung, dass es immer noch um einen Stadtverbilligten Werkraum zum Bildermalen geht.
Und so eine blöde Kuh, "Kulturamt" mir am Telefon erklärt:“ Rupp“ sie können mir kein schlechtes Gewissen machen, das Verbot der Straßenkunst, war nicht mein Ding, habe ich nichts mit zu tun, Beweisen sie erst mal, das sie als Künstler etwas geleistet haben. Um Ihnen überhaupt stadtbezahlte Kunstlerhilfe gewähren zu Können.
Also an alle Blööödtuer in der Stadtverwaltung Düsseldorf die Frage: Wie soll Leistung wohl geschehen, wenn ich der Leistung Kunst, mit dem Verbot zur Selbsthilfe behindert wurde und immer noch werde?
Gebt mir die Gelegenheit, dann Zeig ich es euch auch Öffentlich, oder ich geh nicht mehr für die Kunst auf die Straße zurück, sondern gegen die Stadt Düsseldorf ins Feld.
Von wegen Künstlerfreundliche Stadt Düsseldorf.
Über diese bigotte Imagepflege, kann ich als Düsseldorfer Künstler nur ärgerlich Lachen.

Geschrieben von
G. Rupp
Düsseldorf
 
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Alle Macht den E(i)seleien?

Original geschrieben von sucher
Mensch Ruhdi, wäre doch Klasse wenn eine ...
Was immer Szene helfen würde.
Wie ein Stein ins Wasser geworfen seine Kreise zieht, ziehe auch ich meine Kreise.


"Meine Wut und Ohnmacht ist unbeschreiblich, wie aber gegen eine geballte Verwaltungspolitik protestieren...", schreibst Du und das finde ich traurig, daß Du den Zwang spürst, Dich da so hineinsteigern zu müssen! Ich kenne Deine Stadt, habe dort 8 Jahre gelebt und mich nie richtig heimisch gefühlt. Also pauschal: KALT + UNSOLIDARISCH???

Was meinst Du mit "Schwachsinn"? Daß die Leute nicht die Geduld aufbringen, sich die benötigten Informationen mühevoll herauszupicken? So denkt und fühlt ein Kleinkind, das sich von den Erwachsenen unverstanden fühlt. Sei nicht beleidigt! Werde mal deutlich: WAS WILLST DU?

Wenn Du hier im Forum Antworten suchst, dann frage doch mal so:

1. Du willst "rehabilitiert" werden. Was soll die Stadt dafür KONKRET tun?

2. Geschehenes Unrecht? Was bedeutet für Dich ein Minimum an Gerechtigkeit? Was verlangst Du eigentlich? (GELD von der Stadt kannst Du wohl vergessen, also: welche Geste?) Welche Form der Anerkennung? Und von wem? Von den Behörden?

3. Wo darf Straßenkunst betrieben werden? Warum dürfen Künstler auf der Königsallee Bilder verkaufen oder Obdachlosenhefte - und DU NICHT? Das muß doch einen Grund haben?

4. Und: Wo darfst Du konkret malen? Gibt es eine alte, stillgelegte Fabrik, wo sich Künstler einnisten könnten? Mache Vorschläge. Stelle Fragen so, daß sinnvolle Antworten möglich sind: keine rhetorischen Fragen!

Eine Lösung für Dein Problem sehe ich nur in einem "künstlerischen
Netzwerk": Fifty-Fifty (Anm.: erfolgreiche Obdachlosenzeitschrift mit mindestens 5-stelliger Auflage pro Monat!) hat doch auch Erfolg gehabt, vielleicht könnte diese Initiative sogar einen Raum für ein Künstleratelier bekommen. Dazu müssten aber mehr als ein "Sucher" Interesse zeigen. Nutze Deine Energie positiv! Finde Verbündete!

Viel Erfolg dabei! Rudhi
 
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