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Milde Strafen für Rauschtäter

Munro

Well-Known Member
Registriert
2. Januar 2014
Beiträge
5.456
Milde Strafen für Rauschtäter

Etwa ein Viertel aller Tatverdächtigen, die töten oder vergewaltigen, ist betrunken. Wie Konsumenten anderer Drogen dürfen sie auf niedrige Strafen hoffen. Doch es regt sich Widerstand gegen die milde Gesetzgebung.


http://www.spiegel.de/plus/milde-st...onster-a-00000000-0002-0001-0000-000161498548

Der Artikel lässt sich leider nicht weiter lesen.
Aber ich nehme ihn nun mal als Einstieg zu der Frage:

Wie soll man über diese Rauschtäter urteilen?

milder?
härter?
genau gleich wie über andere?
oder womöglich gar nicht?

Was meint ihr?
 
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Ein Beispiel zum Thema:

1. Fall: Ein Mann tötet ein Kind vorsätzlich.
2. Fall: Eine Mutter tötet ihr Kind im Affekt.
3. Fall: Ein Mann fährt angetrunken Auto, baut dabei einen Unfall, bei dem ein Kind getötet wird.


Frage: Welches dieser drei Kinder ist nach der Tat am totesten? Warum bezieht sich in unsem Rechtsverständnis das Urteil primär auf den Täter und die Umstände und nicht auf die Folgen der Tat und auf das Opfer?
 
Es wird das Schuldstrafrecht gegenüber dem Erfolgsstrafrecht als "Fortschritt" angesehen. Opferschutz steht in den Anfängen und ist "staatliche" Aufgabe .
 
Ich bin für ein Strafmaß, das allein die Folgen der Tat für die Opfer berücksichtigt.
Dann sind Sie für die Todesstrafe für einen Beleidiger, dessen Folgen in einem Selbstmord des Beleidigten bestehen, falls Letzterer nachweislich wegen der Tat des Beleidigers einen Selbstmord begangen haben würde, weil mit dieser Beschuldigung durch den Täter nicht länger leben konnte oder wollte? :rolleyes:
 
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Dann sind Sie für die Todesstrafe für einen Beleidiger, dessen Folgen in einem Selbstmord des Beleidigten bestehen, falls Letzterer nachweislich wegen der Tat des Beleidigers einen Selbstmord begangen haben würde, weil mit dieser Beschuldigung durch den Täter nicht länger leben konnte oder wollte? :rolleyes:
Ich bin gegen die Todesstrafe, bin nur für gleiche Strafen bei gleichen Folgen der Tat.
 
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