??? - Also ich kann mich als verfassungssensibilisierte Privatperson bei bestem Willen über diese
landespolitisch auf fünf Jahre befristete "
Gesetzgebungsdeckelung auf Zeit" jedenfalls nicht freuen
, nur weil angeblich >
Vermieter Sturm laufen und behaupten dies käme einer Enteignung gleich. <
Was ist denn das für eine emotional voll daneben liegende Argumentation Ellemaus, die Du da hier vorträgst?
Verstehe ich nicht! Wie tickst Du denn Ellemaus ? Wo bleibt hier dein denkender Verstand?
'
Wer ' hätte denn das Recht bei einer Enteignung '
wen ' zu verjagen??
Gegenrede:
Gier kann und darf man gar nicht in eine "
Angriffsgesetzgebung" einbringen:
Ein solches Gesetz müsste verfassungsrechtlich ganz kläglich scheitern, dazu muss man kein Prophet sein, um das vorauszusehen!
Richtig ist: Wo Angebot und Nachfrage extrem auseinanderlaufen entstehen zwangsläufig Marktpreise in der Marktwährung Euro, die das Sozialsystem tatsächlich umso stärker belasten, als die Nachfrage nach zunehmend knappen Wohnraum ansteigt, wodurch aber vom einseitig agierenden Gesetzgeber keine einseitigen Regelungen getroffen werden, ohne dass die Gegenfinanzierung dabei auch wirklich gesichert wäre.
Ob man dem
Land Berlin eine eigene Sondergesetzgebungskompetenz ausnahmsweise in Form einer
Notgesetzgebung auf Zeit verfassungsrechtlich für eine Vielzahl von pauschalierten (Not-)Fällen zugestehen wird, bleibt wohl nicht nur für mich zweifelhaft - siehe unter Punkt Nr. 3 hier:
https://www.tagesspiegel.de/politik...zum-mietendeckel-im-faktencheck/25139662.html
In den nächsten 5 Jahren dürften sowohl auf Mieterseite als auch auf Vermieterseite größere strukturpolitische Kostenumwälzungen durch gesetzliche Neubewertungsansprüche erfolgen, die im Detail durch Verlagerung und Erhöhung von sogenannten
"Gewinnkosten" einem mehrseitigen Ausgleichsbestreben dienen sollen.
Bernies Sage (Bernhard Layer)