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Familienbildungsregeln für pluralistische Gesellschaften

paranormo

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26. Dezember 2007
Beiträge
482
1. ) Recht zur jederzeitigen Kontaktaufnahme zu Jedermann bzw. Jederfrau.

2. ) Deklarationspflicht von sexuellen Beziehungen gegenüber gegenwärtigen Partnern und nach aussen hin.

3.) Keine gesetzliche Beschränkung der Partneranzahl.

4.) Fürsorge- und Haftungspflicht gegenüber den Partnern und Nachkommen für alle berechenbaren wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Partnerschaft.
 
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AW: Familienbildungsregeln für pluralistische Gesellschaften

1. ) Recht zur jederzeitigen Kontaktaufnahme zu Jedermann bzw. Jederfrau.
Verstehe ich überhaupt nicht. Wo ist es denn verboten zu jemanden "Guten Tag" zu sagen?

2. ) Deklarationspflicht von sexuellen Beziehungen gegenüber gegenwärtigen Partnern und nach aussen hin.
Wer will denn das wissen? Wozu soll das gut sein?

3.) Keine gesetzliche Beschränkung der Partneranzahl.
Ich war bisher in meinem Leben 1 mal verlobt und 3 mal verheiratet. Es ist mir keine Verordnung bekannt, die mir verbietet, noch 10 mal zu heiraten?


4.) Fürsorge- und Haftungspflicht gegenüber den Partnern und Nachkommen für alle berechenbaren wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Partnerschaft.
Gibt es das nicht ohnehin schon?
 
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