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Documenta Entwurf 2032

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Versuch über die Direkte Demokratie

Wer ist der Souverän im Rechtsleben, wer ist das „Systemselbst“? Natürlich das Volk! „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, sie wird ausgeübt in Wahlen und Abstimmungen.“ So steht es in Artikel 20.2 des Grundgesetzes. Das Volk, und niemand anderes, ist im Rechtsleben, dem Staat, der Souverän, und diese Staatsgewalt wird ausgeübt in Wahlen und Abstimmungen. Mit dem letzten Zusatz wird unserer Meinung nach auf die „Direkte Demokratie“ verwiesen, die die Väter des Grundgesetzes bei ihrer Formulierung im Auge hatten. Ein Bundeswahlgesetz gibt es bereits, ein Bundesabstimmungsgesetz zur Regelung des „Plebiszits“ fehlt noch, zumindest auf Bundesebene. Doch zur Einführung der Direkten Demokratie ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich, das hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich klargestellt. Dass die Direkte Demokratie funktioniert, sehen wir auf kommunaler Ebene, auf Landesebene funktioniert sie hingegen noch nicht, was an den unzumutbaren Regelungen liegt; uns fehlt einfach noch die nötige Erfahrung mit dem Plebiszit.

Auf die Frage, wie die Direkte Demokratie funktioniert, und wir sprechen in diesem Zusammenhang auch von der „dreistufigen Volksgesetzgebung“, wollen wir später erörtern. Wenden wir uns zunächst der Frage zu, warum wir uns überhaupt für die Direkte Demokratie einsetzen, und etwa Unterschriften für die zahllosen Petitionsentwürfe sammeln (bisher sind weit über 2.000.000 Unterschriften gesammelt worden).

Wir haben es in unserem politischen System zunächst mit einer repräsentativen Demokratie zu tun. Das bedeutet, dass die Politiker alle Entscheidungen stellvertretend für das Volk fällen, oftmals unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Politiker entscheiden als Volksvertreter, so sieht es inzwischen die übergroße Mehrheit der Bevölkerung, abgehoben von der Bevölkerungsbasis über die Köpfe der Bevölkerung hinweg. Sie entscheiden über das Wohl und Wehe dieser Gesellschaft, ohne dass es für den Einzelnen irgendeine Möglichkeit gäbe, Einfluss auf diese Entscheidungen zu nehmen, oder eigene Gesetzesvorhaben im Parlament einzubringen. Dies lässt die repräsentative Demokratie nicht zu. Viele Menschen erleben diesen politischen Klassenunterschied als Ohnmacht des Einzelnen der politischen Klasse gegenüber. Dies führt logisch zu immer größerer Politikverdrossenheit und birgt letztendlich die Gefahr des Extremismus. Außerdem geht die Wahlbeteiligung seit Jahren ständig zurück, und wir erleben eine Krise der Demokratie. Ohnmacht und ein sich Fügen in ein gleichgültiges Schicksal haben Hochkonjunktur, und führen zu den bekannten Weltfluchttendenzen ganzer Teile der Bevölkerung.

Dieses sind nur einige der Gründe, die ein grundsätzliches Umdenken erforderlich erscheinen lassen. Die einzig sinnvolle Lösung liegt unserer Meinung nach in der Direkten Demokratie. „Es ist nichts weiter erforderlich, als den Parlamenten das Instrument der Direkten Demokratie an die Seite zu stellen“ (Joseph Beuys).

Direkte Demokratie muss es auf allen Ebenen geben, auf kommunaler Ebene, auf Landesebene und auf Bundesebene. Die guten Erfahrungen, die wir mit ihr auf kommunaler Ebene gemacht haben, geben uns recht. Eine funktionierende Direkte Demokratie bereichert nicht nur das Politische System, sie bereichert auch die Demokratie und entwickelt sei Weiter. Hier wird Philosophie praktisch. Direkte Demokratie ist der Schritt des Menschen aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit. Politikverdrossenheit und Extremismus würden entscheidend eingedämmt. Jeder würde sich bewusst, dass auch seine Meinung gefragt ist, und er sich nicht durch sein „Kreuzchen alle vier Jahre“ selber entmündigen muss.

Wie soll aber nun die Direkte Demokratie genau eingerichtet werden, um möglichst funktionsfähig zu sein. Wenn wir von Direkter Demokratie sprechen, so meinen wir die „dreistufige Volksgesetzgebung“. Diese gliedert sich in:

1. die Volksinitiative,

2. das Volksbegehren, und

3. den eigentlichen Volksentscheid.

Bei der Volksinitiative muss für einen begründeten Gesetzesentwurf eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt werden, unserer Meinung nach reichen auf Bundesebene 100.000 Unterschriften aus. Danach entscheidet das Parlament über den Gesetzentwurf. Lehnt das Parlament ab, kann ein Volksbegehren durchgeführt werden, bei dem auf Bundesebene 1.000.000 Unterschriften innerhalb einer bestimmten Frist gesammelt werden müssen. Kommen genug Unterschriften zusammen, ist der Weg frei für den eigentlichen Volksentscheid. Zwischen Volksbegehren und Volksentscheid liegt eine bestimmte Zeit, in der über das Pro und Kontra ausgewogen informiert wird. Und genau hier liegt eine gewisse Schwierigkeit. Erfahrungen mit der Direkten Demokratie in der Schweiz haben uns zu der Einsicht gebracht, dass eine sogenannte „Medienklausel“ fest im Grundgesetz zu verankern ist. Mit dieser „Medienklausel“ wird die Presse verpflichtet, objektiv und ausgewogen über das Pro und Kontra eines Gesetzentwurfes zu berichten. Eine solche Medienklausel stellt somit einen Eingriff in das Presserecht dar, der aber unerlässlich ist.

Eine weitere Klausel die erforderlich ist die „Erhebungsklausel“. Sie besagt, dass grundsätzlich alle Stimmen zentral in den Rathäusern erhoben werden, egal ob es sich um Volksinitiative, Volksbegehren oder Volksentscheid handelt. Auf diese Weise wird die Direkte Demokratie unabhängig von der sogenannten Quorenfrage, also der Frage, wie viele Stimmen denn jeweils mindestens erforderlich sind.

Exkurs: Direkte Demokratie und die Bienen

Was hat Direkte Demokratie mit den Bienen gemeinsam? „Zunächst einmal gar nichts, rein gar nichts“ (Johannes Stüttgen). Aber bei genauerer Betrachtung kann man doch einen Zusammenhang zwischen beiden herstellen: Genau so, wie die Bienen den Honig sammeln, sammeln, die Menschen bei der Direkten Demokratie Stimmen ein. Betrachten wir diese Analogie einmal etwas genauer. Eine einzelne Bienen fliegen zunächst zu den Blüten. Sie folgt dabei einem bestimmten Impuls. Dies entspricht der Volksinitiative. Die Biene fliegt zurück zur Königen und vollführt ihren Bienentanz. Das Parlament entscheidet. Dann schwärmen die Arbeiterinnen aus und sammeln den Nektar. Sie stellen einen gewissen Kontakt her. Diese Phase entspricht dem Volksbegehren. Als nächstes verfüttern die Bienen den Honig untereinander. Dabei wird der Honig eingespeichelt, er wird sozusagen „bequatscht“. Das ist nichts unreines, bei der Biene ist alles so rein und steril wie die Sonne selbst. Diese Phase entspricht der Kommunikationsphase, also der Phase der allgemeinen Information. Als letztes kommt der Honig in die Wabe, er kommt in die richtige Form und wird mit Wachs versiegelt. Dies entspricht dem eigentlichen Volksentscheid, bei dem hinterher der Stempel unter das fertige Gesetz gedrückt wird.

Wir erkennen an dieser Analogie, dass die dreistufige Volksgesetzgebung genau genommen vier Phasen umfasst. Hier noch einmal der Zusammenhang im Überblick:

Volksinit. ...........Volksbeg. .........Information......... Volksentscheid

Blüte.................. Sammeln...........Füttern................. Wabe

Impuls............... Kontakt............. Kommunikation... Ergebnis

Rot......................Gelb...................Blau........................Grün
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ein Kunstwerk ebenfalls mit der Europaflagge mit dem Blindenzeichen vom alten 1000,- DM-Schein... Ich wollte damit meinen Protest gegen den Achberger Medianum-Bauimpuls zum Ausdruck bringen:

Drei Schemel für Wilfried - Skizze 2008

Bild 13.jpg
 
Wenn man dann die Wirtschaft einmal komplett heruaslöst und rein für sich betrachtet, also den Geld und Wirtschaftskreislauf, dann kommt man ganz logisch zu einer komplett neuen Wirtschaftstehorie... Bei mir läuft das unter "Dynamische Wirtschaftstheorie"... Wie gesagt, diese Wirtschaftstheorie ist komplett neu, und in jeder Hinsicht anders, als als alles, was es bisher gab... Diese Wirtschaftstheorie ist absolut revolutionär...

http://joachimstiller.de/sozialwissenschaft3.html
 
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