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Autoraser

Munro

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2. Januar 2014
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Raser nach Kollision in Stuttgart wegen zweifachen Mordes vor Gericht

Vor dem Stuttgarter Landgericht hat am Mittwoch ein Prozess gegen einen jungen Autoraser wegen zweifachen Mordes begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem zur Tatzeit 20-Jährigen vor, ein Paar durch einen von ihm verursachten Zusammenstoß bei Höchstgeschwindigkeit ermordet zu haben.

Er soll am 6. März einen hochmotorisierten Sportwagen bei durchgedrücktem Gaspedal mit bis zu 160 Kilometern pro Stunde in die belebte Rosensteinstraße in der Stuttgarter Innenstadt gelenkt haben.

Mehr dazu: https://www.welt.de/newsticker/news...gart-wegen-zweifachen-Mordes-vor-Gericht.html

Und wie würdet ihr in solchen Fällen urteilen?
 
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Das Dt. Strafgesetzbuch sieht für solche Fälle niedrige Beweggründe vor - siehe
https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
das heißt: dem Täter muß Wissen und Wollen um den Erfolg (Tod) eindeutig als Absicht zurechenbar sein.
Bei dieser irren Geschwindigkeit (die absolut unzulässig ist) in einer Straße mit anderen Fahrern ist der Fall klar.
Ab welcher Höhe die Geschwindigkeitsüberschreitung sonst so klar ist - sprich: ein quasi objektives Merkmal für subjektive Schuld (Tötungsabsicht) darstellt, weiß ich nicht.
 
Die Aufgabe lautet Demobilisierung.
Wir müssen das schaffen.

So tauchen plötzlich Amokfahrer mit Lastern und Autos auf. So tauchen plötzlich im Fernseher Autoraser mit schrecklichen Folgen auf. (Wären es Messerstecher, würden wir sie als instrumentalisierte und überhöhte Einzelfälle aus unserem Bewußtsein drängen.)

Sie denken scharf nach und kommen zu der Folgerung "Autos not welcome". Fehlt nurnoch die AfD, die nun zur Besonnenheit mahnt und die Freidenker akzeptieren eine weitere Einschränkung ihrer Rechte. Freiheit? Wir schaffen das...ab.
 
Wir hattn 2013 eine Amokfahrt hier, da ist dr Unfallfahrer vor der Polizei geflohen, hat am ende die Kurve nicht gekriegt und ist in eine wäscherei gerast. Auf den Stufen saß ein Kind.
Ich weiß nicht was da als Strafe angmessen ist, aber ein Fahrverbot erscheint mir in beiden Fällen irgendwie pillepalle.
 
Wie unterscheidest du denn einen aufgebauschten Einzelfall von einem zu vernachlässigenden. Es müsste doch ein nachvollziehbarer Maßstab existieren.
 
Gibts aufgebauschte einzelfälle? Taten haben Folgn, Folgen haben Konzequenzen.
Bei Rasen mit Todesfolge ist die ja eher nicht Fahrverbot, sondern Gefängnis, will ich hoffen. Womit sich da mit den Fahren erstmal erledigt hat. Ich denke eher über lange Haftstafen nach. Und zwar schon dann, wenn es keine Amokfahrt war.
 
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