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Abschiebung abgeschoben (Schweden)

Dafür oder Dagegen

  • Ja, zur Handlung der Schwedin

  • unentschlossen

  • Nein, zur Handlung der Schwedin


Die Ergebnisse sind erst nach der Abstimmung sichtbar.
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...
Ist ja voll tragisch wenn irgend einer irgrndwohin ein paar Stunden zu spät kommt, viel tragischer als wenn wir alle dabei zusehen, wie ein Mensch in den Tod geschickt wird.
Beinahe hätte ich geschrieben" vergast wird". Das ist natürlich nicht das gleiche, aber die Analogie drängt sich auf.

Hysterische polemische Lüge !
 
Ich bin gegen jedliche Handlungen für die andere die Konsequenzen tragen müssen !!! Egal über "Erste", "Zweite" oder "Dritte" !!!
Hm- aber wenn man nun jemanden abschiebt, trägt der Abzuschiebende die Konzequenzen für die Handlung der Abschieber!!!
Dann bist Du also gegen Abschiebungen???
 
Vielleicht kann mir jemand folgendes zur Abschiebung erklären:
Es ist geltendes Asylrecht, daß Bürgerkrieg kein Asylgrund ist. Wird bei einem Flüchtling festgestellt, daß kein Asylgrund da ist, darf man ihn in sein Land mit Bürgerkrieg nicht abschieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm- aber wenn man nun jemanden abschiebt, trägt der Abzuschiebende die Konzequenzen für die Handlung der Abschieber!!!
Dann bist Du also gegen Abschiebungen???

Nein, der Abzuschiebende trägt die Konsequenzen für seine Handlungen die zu seiner Abschiebung führen, z.B. illegaler Aufenthalt, kriminelle Handlung u.s.w. !
 
Was ist damit?(2018)
https://www.sueddeutsche.de/muenche...z-stelle-man-kommt-sich-hilflos-vor-1.4039222
Eigentlich passte alles. Die Bäckerei und Konditorei Riedmair sucht seit Jahren verzweifelt motivierte Auszubildende. Und Esam M. war ein interessanter Bewerber. Der 27-Jährige aus Afghanistan hat bereits Erfahrungen, er hat in Kabul als Bäcker gearbeitet. Bei einem Praktikum bewies er dem Münchner Unternehmen, dass er Lust hatte zu arbeiten, und er stellte sich geschickt an. Die Firma bot ihm einen Ausbildungsplatz an und stellte den dafür notwendigen Antrag bei der Regierung von Oberbayern. Das ist ein halbes Jahr her. Eine Ausbildungsgenehmigung erhielt Esam M. nicht, stattdessen wurde er vor zehn Tagen in Abschiebehaft genommen. Am Dienstagabend wurde er, nach drei Jahren in Deutschland und der Ablehnung seines Asylantrags vor einem Jahr, vom Münchner Flughafen nach Afghanistan abgeschoben.
Was hat der jetzt falsch gemacht?
 
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Auch Deutschland ist ein Rechtsstaat und man wird sich mit rechtskräftigen Entscheidungen abfinden müssen.
 
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