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Frau Tschäpe bringt unser Rechtsprinzip wieder In dubio pro reo in die Diskussion

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Diese Berichte stammen zum Teil aus dem Jahr 2015. Inzwischen hat man auch über einen beteiligten Verfassungssützer einiges herausgefunden. Sie haben den freien Journalismus infrage gestellt und nicht den Verfassungsschutz. Die Rolle des Verfassungsschutzes bei diesem Verfahren, habe ich weiter oben erwähnt.
 
Dann ist die Verwertung nicht nur problematisch, sondern sogar strafbar und würde die Aktensperre - in einem Rechtstaat jedenfalls - zum Zwecke kommerzieller Verwertung durchaus rechtfertigen.

In einem jeden Verfahren, in welchem Staatsorgane über ein schutzwürdiges Eigeninteresse involviert sind, darf - in der Öffentlichkeit - doch gelogen werden, dass sich die Balken biegen....

Selbst in der Bibel steht doch, dass man nur "wider seinen Nächsten" kein falsch Zeugnis reden soll!
Eine der Hauptaufgaben der freien Presse in einer Demokratie, die ihren Namen verdient, ist die Staatsgewalt zu kontrollieren.
 
Eine der Hauptaufgaben der freien Presse in einer Demokratie, die ihren Namen verdient, ist die Staatsgewalt zu kontrollieren.
Das hört sich gut an, kann aber auch lebensgefährlich sein, denn es müssen auch unter Umständen die "Kontrolleure vor ihren Kontrolleuren" geschützt werden!

Und so könnte zum Beispiel auch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur "freiwillig erlaubten Auskunftsspionage" missbraucht werden.

...bei staatlichen Behörden wie dem Verfassungsschutz. Darf auch der die Zusammenarbeit mit Politik und Gericht verweigern?
Behörden sind "weisungsabhängig" und das sagt schon (fast) alles! ;)
 
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Sie haben den freien Journalismus infrage gestellt und nicht den Verfassungsschutz.
Eine der Hauptaufgaben der freien Presse in einer Demokratie, die ihren Namen verdient, ist die Staatsgewalt zu kontrollieren.
Nein. Ich will so verstanden werden: Ich habe die Grenzen des Journalismus aufgezeigt, die von der "Staatsverwaltung" gezogen werden.
Es stehen sich nicht Journalismus und Verfassungsschutz gegenüber sondern: der politische Wille der Parteien (für Aktensperre) und Transparenz für Bürger.
 
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Nein. Ich will so verstanden werden: Ich habe die Grenzen des Journalismus aufgezeigt, die von der "Staatsverwaltung" gezogen werden.
Es stehen sich nicht Journalismus und Verfassungsschutz gegenüber sondern: der politische Wille der Parteien (für Aktensperre) und Transparenz für Bürger.
Genau diesen Missstand habe ich in meinem Beitrag #2 bemängelt und genau deshalb habe ich von einer Demokratie gesprochen, die ihren Namen verdient, denn in einer solchen Demokratie hat der Staat die Kontrollfunktion der freien Presse zu unterstützen.
 
Ein demokratischer Rechtsstaat sollte gerade die politisch motivierte Verurteilung besonders fürchten - oder ehrfürchten - lernen!
Genau .......... deshalb habe ich von einer Demokratie gesprochen, die ihren Namen verdient, denn in einer solchen Demokratie hat der Staat die Kontrollfunktion der freien Presse zu unterstützen.
Wie soll denn diese Unterstützung, ohne dabei ein Amtsdelikt von Staatsbediensteten "aktiv" zu riskieren, in der Praxis funktionieren dürfen - außer durch Schweigen?

Der Staat besteht aus weisungsabhängigen Behörden, die nicht von sich selbst aus - ohne Auftrag - einseitig tätig werden dürfen, selbst dann nicht, falls Behörden von einer absoluten Gesetzesverletzung Kenntnis erlangen und dabei gerade erst recht die eventuelle Befangenheit von Behördenmitarbeitern mitberücksichtigen müssen.

Ob mir das passt oder nicht, das steht doch dabei gar nicht zur Debatte!

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
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Genau diesen Missstand habe ich in meinem Beitrag #2 bemängelt und genau deshalb habe ich von einer Demokratie gesprochen, die ihren Namen verdient, denn in einer solchen Demokratie hat der Staat die Kontrollfunktion der freien Presse zu unterstützen.
Ja und warum kritisieren mich, wenn ich diesen Mißstand aufzeige? Karten auf den Tisch ist meine Parole.
Begrüße Sie im Kreis der objektiven Berichterstattung und deren Geldgeber (der Presseagenturen), die nur Arbeitsplätze sichern wollen - Sorry - Sie leben am Mond
 
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....kann ich bei Frau Tschäpe ja noch verstehen und ist auch vollkommen legitim. Aber ist es das auch bei staatlichen Behörden wie dem Verfassungsschutz. Darf auch der die Zusammenarbeit mit Politik und Gericht verweigern?

das würde ich vom Niveau des Gerichtes abhängig machen

Bundesgerichte sollten den Verfassungsschutz zur Zusammenarbeit zwingen dürfen
 
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