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Generalverdacht / Generalvertrauen

Die folgende Rechtsfrage von Andersdenk erlaube ich mir im zulässigen Rechtsrahmen zu beantworten:
Weil es meines Erachtens zulässig und (in der Regel) auch erlaubt sein soll - ja zum Teil sogar zwingend gesetzlich geboten sein kann (!), - einer Abgeordneten im Deutschen Bundestag von jedermann sich unterstellen zu lassen "die reine Wahrheit gesagt zu haben", wozu die Betroffene hier in mutiger und ehrlicher Weise in der Öffentlichkeit deutlich gemacht hat, dass Sie das gesetzliche Recht über ihr parteipolitisches Vertragsrecht zu stellen gewillt war und gewillt ist und ihren vorsorglich sofort angekündigten Parteiaustritt - aus persönlichen Gewissensgründen - dabei bewusst in Kauf nimmt, bevor sie wegen ihrer gesetzlich vorrangig hier erklärten Prioritätensetzung von der Partei vertraglich hätte ausgeschlossen werden müssen.

Also darf ich als Außenstehender - und die Öffentlichkeit dazu - davon ausgehen, dass diese Bundestagsabgeordete bewusst die Wahrheit gesagt hat und es sich somit - gerade aus der Sicht einer bewusstseinsunabhängigen Realität - um eine vollkommen erlaubte Unterstellung meinerseits handelt, wenn ich sage, wovon 'man' hier ausgehen darf.

Die Partei selbst, davon ist auszugehen, vertritt natürlich, das ist ihr gutes Recht, vorrangig ihre eigenen Interessen auf Grundlage des Parteiengesetzes, wodurch es regelmäßig - wie auch hier geschehen - zu einem Interessenkonflikt kommen kann, welches einen - wie auch immer gearteten - Handlungsbedarf impliziert, sei es in aktiver oder passiver Handlungslegitimation der davon Betroffenen.

Ich hoffe damit, meinen Standpunkt - und den Standpunkt einer bewusstseinsunabhängigen Realität (BuR) dazu - hier doppelt deutlich gemacht zu haben.

Bernies Sage - hier als altruistischer Nicht-Rechtsdienstleister im Sinne des § 2 RDG Absatz (3) Nr.5 handelnd.
 
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Du kannst das Kind (Fr. Steinbach) auch beim (rechten) Namen nennen!
Das überlasse ich gerne den Anderen und den Medien, denn mir geht es nicht um die Person, sondern zuerst um den Sachverhalt!
Wenn Flüchtlinge lügen, folgen sie nur ihren Interessen,
d.h. Sie nutzen ein Menschenrecht, die Notlüge.
Hi,hi, also müssten gerade Sie ja diesem 'Kind' auch die von Ihnen 'gerecht fertige' Notlüge als Menschenrecht einer 'aus der Partei Vertriebenen' zugestehen! :D

Natürlich gibt es da einen feinen Unterschied, welcher als politischer Mikado-Effekt bekannt ist:

Wer sich zuerst (aus dem Gewirr von 'Stabstreuen' heraus) bewegt, der hat (politisch) schon verloren, aber rechtsstaatlich ist damit "die Kuh natürlich noch lange nicht vom Eis", um die Situation zu retten.

Bernies Sage
 
Wie das? Die betreffende Bundestagsabgeordnete könnte sich doch diesbezüglich irren und den Sachverhalt falsch eingeschätzt haben.
Das wäre aber dann nicht mein Problem, weil die Einschätzung meiner Unterstellung keinem Gesetz schadet und keinen potentiellen Vertragpartner brüskiert.

Wenn zwei Streitparteien einen Sachverhalt falsch einschätzen, dann erfolgt meist ein Vergleich.

Darüber freut sich oft auch ein Dritter über die zulässige Niederschlagung von eventuell sehr mühsam und zeitaufwendig zu recherchierenden Streitsachverhalten, insbesondere bei undurchschaubaren Mehrpersonenverhältnissen.

Bernies Sage
 
Hi,hi, also müssten gerade Sie ja diesem 'Kind' auch die von Ihnen 'gerecht fertige' Notlüge als Menschenrecht einer 'aus der Partei Vertriebenen' zugestehen! :D

Bernies Sage

Also wir müssen da schon gewisse Unterschiede, zwischen den einheimischen
Eingeborenen und den hochtraumatisierten Flüchtlingen machen! :rolleyes:

Zitat Hr. Weise ehemaliger Leiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge:
Gefälschte Papiere bedeuten nicht immer, dass es sich um Betrüger handelt.

In einigen Ländern kann man überhaupt nur ohne oder mit gefälschten Dokumenten fliehen.

Andererseits: Manchmal hören wir, die Papiere seien vernichtet worden.
Bei der Ausländerbehörde aber, wo es ums Geld geht, waren sie vorhanden.


http://www.focus.de/politik/deutsch...n-nicht-automatisch-betrueger_id_6453397.html

D.h. im Klartext; Urkundenfälschung und Verschleierung der Identität, erschleichen
von Leistungen usw. usf., ist nur für die Eingeborenen eine strafbare Handlung. :cool:
 
Mir kommt die Diskussion so vor wie das Gespräch zwischen einem Fuhrkutscher und drei Akademikern: Der Kutsche ist unterwegs ein Rad zerbrochen, sie kommt nicht mehr weiter. Der Fuhrkutscher spannt sein Ross aus und will um Hilfe reiten. Aber die reisenden Akademiker halten ihn zurück: Was machst du für ein Gezeter nur wegen eines zerbrochenen Rades! Wenn sogar ein Gefährt mit nur zwei Rädern flugs und ohne große Kraftanstrengung vorankommt - um wie vieles eher dann ein Wagen mit drei!
 
Mir kommt die Diskussion so vor wie das Gespräch zwischen einem Fuhrkutscher und drei Akademikern: Der Kutsche ist unterwegs ein Rad zerbrochen, sie kommt nicht mehr weiter. Der Fuhrkutscher spannt sein Ross aus und will um Hilfe reiten. Aber die reisenden Akademiker halten ihn zurück: Was machst du für ein Gezeter nur wegen eines zerbrochenen Rades! Wenn sogar ein Gefährt mit nur zwei Rädern flugs und ohne große Kraftanstrengung vorankommt - um wie vieles eher dann ein Wagen mit drei!

Es passt nicht ganz dazu, aber der wunderbare Spruch, ich weiß nicht von wem er ist, könnte von Karl Valentin stammen: "Winnetou roter Bruder, komm wir reiten zurück, wir haben unsere Pferde vergessen...
 
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Winnetou roter Bruder, kommt wir reiten zum Schlachthof und beim Fußmarsch zurück lassen wir uns die Salami schmecken.
 
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